AGB

Stand 29.08.2022

1. Geltungsbereich

1.1 

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn der Fotograf Christian Kleinschmidt, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt. 

1.2

„Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos. 


2. Vertragsschluss

Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande: 

2.1

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit die Anfertigung von Bildern durch den Auftragnehmer anzufragen. Dazu stehen u.a. ein Kontaktformular und die Kontaktdaten auf der Internetseite des Auftragnehmers zur Verfügung. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

2.2

Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Bilder ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von 5 Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot. 

2.3

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von 5 Werktagen anzunehmen. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Bilder zustande. Der Auftraggeber erhält einen Dienstleistungsvertrag.

2.4

Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.2 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer einen Dienstleistungsvertrag übersendet. 

2.5

Über die Internetseite des Auftragnehmers können über ein Formular Gutscheine für Shootingangebote erworben werden. Der Gutschein wird per E-Mail in digitaler Form (PDF-Datei) zusammen mit der entsprechenden Rechnung verschickt. Der Gutschein ist erst nach Bezahlung des Rechnungsbetrages aktiv und für drei Jahre nach Ausstellung gültig. Ein Shootingtermin kann über die Kontaktmöglichkeiten aus Punkt 2.1 angefragt werden.  


3. Pflichten des Auftraggebers

3.1

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.). 

3.2

Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografie-Verbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit. 

3.3

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des Seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. 

3.4

Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt. 


3.4

Der Auftraggeber hat alle beteiligten Personen des Shootings / der Reportage (Betroffene nach DSGVO) im Vorfeld über die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Gegenstände in Kenntnis zu setzen.

4. Pflichten des Auftragnehmers 

4.1

Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter tätig. Im Falle von Krankheit des Auftragnehmers, ist eine Vertretung nicht möglich.

4.2

Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen des vereinbarten Shootingangebots im vertraglich vereinbarten Umfang.


4.3

Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Bilder im gängigen JPEG-Dateiformat. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW-Dateiformat. Die Bilder werden in digitaler Form in einer passwortgeschützten Online-Galerie, welche dem Auftraggeber zugeordnet ist, für sechs Monate zum Download bereitgestellt.

4.4

Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen sechs Wochen nach dem Shootingtermin die Bilder. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart. 

5. Vergütung und Auslagen 

5.1

Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt anhand des erstellten Angebots beziehungsweise der aktuellen Preisliste.

5.2

Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber, fallen 50 Prozent der Kosten an, sollte es dem Fotografen nicht möglich sein, diesen Termin durch einen anderen gleichwertigen Auftrag zu ersetzen. Dies trifft auch zu, wenn das Datum von Seiten des Auftraggebers geändert wird oder der Auftrag aus irgendeinem Grund (auch bei Krankheit des Auftraggebers) abgesagt wird.

5.3

Die Zahlung der Vergütung wird auf Rechnungstellung durch den Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung fällig. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf das Konto des Auftragnehmers.

5.4

Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, wird einerseits eine Mahngebühr von 5,00 EUR zu Lasten des Auftraggebers erhoben und der Auftragnehmer ist zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leistungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt. 

5.5

Eventuelle An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgen jeweils von 55585 Norheim aus. Im Umkreis von 30 Kilometern ist die An- und Abreise für den Auftraggeber kostenlos, danach werden für je gefahrenem Kilometer 0,50 EUR berechnet. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.

5.6

Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Einzelzimmer in der Nähe des Shootingortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Shootingterminen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich. 

5.7

Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während einer Reportage werden dem Auftragnehmer unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt. 


6. Auftragsänderungen, -erweiterungen und -kündigung

Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

6.1

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.3 dieser Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn der Kunde weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertretenen hat. 

6.3

Kann der Auftragnehmer, wegen Krankheit, oder eines Umstandes, den dieser nicht zu verschulden hat, den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet. 

6.4

Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte 

7.1

Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Bilder im Eigentum des Auftragnehmers.

7.2

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern, je nach vereinbarten Shootingangebot private oder kommerzielle/gewerbliche Nutzungsrechte. Die jeweiligen Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. 

7.3

Das private Nutzungsrecht berechtigt den Auftraggeber zur Nutzung der Bilder zu privaten Zwecken. Eine Weitergabe an Dritte ist nur für private Zwecke zulässig.

7.4

Das kommerzielle/gewerbliche Nutzungsrecht berechtigt den Auftraggeber zur Nutzung der Bilder zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken im vereinbarten Umfang (räumliche, zeitliche und inhaltliche Nutzung).

7.5

Die Bilder können vom Auftraggeber für seinen Verwendungszweck geringfügig abgeändert werden. Nicht gestattet sind insbesondere Abänderungen, welche die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Auftragnehmer persönliche Nachteile wie beispielsweise Rufschädigung auferlegt werden sowie Abänderungen, die durch weitere Rechte (z. B. Persönlichkeitsrecht, Markenrecht) eingeschränkt und untersagt sind. In diesen Fällen ist beim Rechteinhaber die ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen.

7.6

Der Weiterverkauf der Bilder ist nicht zulässig.

7.7

Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Bilder. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle entstandenen Bilder zu erhalten. 

7.8

Der Auftragnehmer darf die Bilder des Shootings /der Reportage, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Soziale Medien, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).

7.9

Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Bilder nur nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden. 

7.10

Das Urheberrecht der Bilder verbleibt beim Auftragnehmer.


8. Haftung

8.1

Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. 

8.2

In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.

8.3

Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

8.4

Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen. 

8.5

Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.


9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung

9.1

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. 

9.2

Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich. 


10. Textform

10.1

Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt. 

11. Anzuwendendes Recht

11.1

Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

11.2

Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist 55585 Norheim. Der Gerichtsstand ist 55585 Norheim, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. 

11.3

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden bzw. Regelungslücken offenbar werden, so berührt dies die Wirksamkeit der nicht betroffenen Vertragspassagen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder unvollständigen Regelungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. 

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